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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Bradel-Zahn GbR bietet Dienstleistungen im Bereich Hundetraining (z. B. Einzeltraining, Gruppentraining sowie Seminare) und weist darauf hin, dass ein Erfolg der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten nicht garantiert ist. Es werden keine Methoden vermittelt, die den Hund verängstigen, ihm Schmerzen zufügen oder ihn in seiner Würde als Lebewesen herabsetzen.

 

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Trainings- und Veranstaltungsbeschreibungen oder aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

 

Die Bradel-Zahn GbR behält sich als Veranstalter jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Trainings- und Veranstaltungs-beschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen. Über diese Änderungen wird der Teilnehmer nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 3 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten. Eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Die Bradel-Zahn GbR behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen. Die Bradel-Zahn GbR haftet in jedem Fall nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den von Bradel-Zahn GbR durchgeführten Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist:

  • Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet.

  • Läufige Hündinnen dürfen an den Schulungsmaßnahmen nicht teilnehmen.

  • Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein

  • Der teilnehmende Hund sollte ausreichenden Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut) besitzen.

  • Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

 

Halter mit Hunden ohne Negativzeugnis nach Kategorie 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sowie Halter von illegal eingeführten und gehaltenen Hunden sowie von Hunden der Kategorie 1 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind mit ihren Hunden von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

 

§ 3 Anmeldung und Bezahlung

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Bradel-Zahn GbR den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch den Anmeldenden. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die Bradel-Zahn GbR zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung und nach der Bestätigung durch die Bradel-Zahn GbR binnen 14 Tagen fällig.

Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Die Bradel-Zahn GbR hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.

 

Die Teilnehmeranzahl der von der Bradel-Zahn GbR angebotenen Schulungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht.

Die Teilnahme ist beschränkt auf den Anmeldenden und dessen Hund. Die Teilnahmebestätigung ist nicht übertragbar.

 

Für die Teilnahme an Trainingsgruppen kann ein Monats-Abo bei der Bradel-Zahn GbR gebucht werden. Die Buchung eines Abos berechtigt zur Teilnahme an den angebotenen Gruppenstunden und Schulungen in gebuchter Anzahl. Diese Abos sind beschränkt auf den Inhaber und dessen Hund und somit nicht auf Dritte übertragbar.

Ein Trainings-Abo ist ab dem 1. eines jeden Monats gültig. Nach Ablauf eines Monats verfällt jeder Anspruch auf noch nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen der Bradel-Zahn GbR. Eine volle oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Teilnahme-gebühr bei unterbliebener, rechtzeitiger Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bradel-Zahn GbR besteht nicht.

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§ 4 Rücktrittsrechte

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Dienstleistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Bradel-Zahn GbR. Im Falle des Rücktrittes kann die Bradel-Zahn GbR Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:     10 % der Teilnahmegebühr

- ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornierungskosten, können Sie auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

 

Die Bradel-Zahn GbR kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere gilt dies, wenn er andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. Sollte die gebotene Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann die Bradel-Zahn GbR bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.

 

Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen höherer Gewalt, kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Bradel-Zahn GbR wird sich ggf. um eine schnellstmögliche Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

 

§ 5 Haftung

Die Bradel-Zahn GbR als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Die Bradel-Zahn GbR haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden.

 

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewolltem am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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